.....und das gleich zweifach.Positiv wie negativ.
Heute bzw. Gestern hatten wir Post von der Gerichtskasse in Köln und vom Notar im Briefkasten.
Ungläubig öffneten wir den Brief von der Gerichtskasse Köln und fragten uns, was wir denn mit denen zu tun haben. Aber, einfache Lösung, es war die Rechnung vom Amtsgericht Brühl über die Eintragung der Grundschuld und die Auflassungsvormerkung. Nach ca. 17. Luftsprüngen habe ich aufgehört zu Zählen, nach dem ganzen Warten und den andauernden Infos ("können wir nicht genau sagen wie lange das noch dauert....") hatten wir so schnell dann doch nicht damit gerechnet.
In dem Brief vom Notar war dann auch passend dazu die Zahlungsaufforderung für das Grundstück, Grundbuchauszug und die Rechnung vom Notar.
Wir haben dann direkt einmal beim unserem Bauleiter angerufen und Bescheid gegeben, dass das Bauvorhaben nun auch entsprechend "eingetaktet" werden kann.
Das war das positive Halleluja.
Das negative kam dann bei genauerer Betrachtung der Rechnung vom Notar. Uns wurde immer gesagt, dass man als Notargebühr ungefähr mit 0,5% des Kaufpreises rechnen kann. Das ist für die Vertragsgebühr auch vollkommen richtig, nur kamen dann noch folgende Punkte mit dazu:
- Halbsatz Vollzugsgebühr
- Fälligkeitsüberwachung (81€ + Märchensteuer)
- Vollzugsüberwachung (81€ + Märchensteuer)
- Dokumentenpauschale (45€ + Märchensteuer)
- etc.
Das ganze Summiert sich dann ganz schnell zusammen und zusätzlich kamen dann auch noch die Kosten für die Eintragung der Grundschuld dazu. Es sagte diesbezüglich jeder zu uns, "macht das in einem, wenn ihr den Kaufvertrag unterschreibt, dann wird es billiger...", was wir ja auch gemacht haben, aber dann will ich ehrlich gesagt nicht die Rechnung sehen, wenn man es separat macht...
Summa summarum hat der Notar jetzt mehr als das doppelte gekostet, was wir eingeplant hatten!
Aber, hilft ja alles nix, muss ja bezahlt werden und die Freude, dass es nun endlich mal Richtung Baubeginn zugeht, tröstet uns darüber hinweg.