Mittwoch, 4. Mai 2011

Grundstücksvertrag

Gestern Abend waren wir beim Notar um unseren Grundstücks-kaufvertrag zu unterzeichnen. Entgegen dem ein oder anderen Bericht von Freunden und Bekannten war es gar nicht so langweilig sondern eher etwas lustig. Lag aber wahrscheinlich auch an unserem netten Notar. Also schwupsdiwups den Vertrag durchgegangen, danach unterschrieben und auch in einem noch die Grundschuld mit eintragen lassen(zumindest mal den Notar damit beauftragt).

Allerdings haben wir noch eine neue Information erhalten, die uns eigentlich gar nicht so gut gefallen hat.
Ein Bauer hatte gegen den Verkäufer unseres Grundstücks geklagt und erreicht, dass der Bebauungsplan so nicht mehr gültig ist und im Sommer abgeändert werden muss.(Betrifft nur eine Scheune und nicht die Wohnhäuser) Dadurch räumt uns die WGZ(Verkäuferin) allerdings ein Rücktrittsrecht ein, dass erst erlischt, wenn eine Baugenehmigung erteilt wurde. Was eigentlich nur pro forma ist, weil die Stadt Hürth wohl die Bauanträge  weiterhin genehmigt.
Dies hat für uns aber den gravierenden Nachteil, dass wir nun erst einmal den Bauantrag einreichen müssen und sobald die Genehmigung da ist, erlischt unser Rücktrittsrecht und der Notar leitet alles weitere in die Wege. Dies hat zur folge, dass wir nicht direkt nach der Baugenehmigung los legen können mit bauen, sondern erst danach, wenn wir auch das Grundstück bezahlt haben.
In der Summe wird das wohl heißen, wir müssen noch etwas länger warten, bis wir los legen dürfen.

Nun gut, kann man nix machen. Daraufhin haben wir unserem Bauträger Bescheid gegeben, dass die restlichen arbeiten (Vermesser und Bodengutachten) für den Bauantrag möglichst zeitnah geschehen, damit es nicht noch länger dauert. Wir hoffen mal das beste.

Die nächste Zeit wird es dann wohl einfach mal heißen: "warten... warten.... warten..."

1 Kommentar:

  1. Warten,warten warten kann ich nur bestätigen !
    Man muß Nerven wie Drahtseile haben .

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